Re: Bühnenfeuerwerk Rechte Pflichten und darf ich das überhaupt


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Abgeschickt von Lampenmeister Karl am 26 April, 2007 um 23:23:26

Antwort auf: Bühnenfeuerwerk Rechte Pflichten und darf ich das überhaupt von Wolverine am 15 April, 2007 um 13:15:39:

Hallo,
was meinst jetzt genau mit Pyrotechnik überwachen? Du zündest die Pyrotechnik? oder machst Du die Brandwache? Ist schon ein Unterschied. Der der zündet ist schuld. Immer. :-) spass. Du musst wenn Du zündest und kein Pyrotechniker nach § 7 oder § 20 bist, das Du ausschließlich PT-1 Effekte verwendest. Des weiteren muß jede Art von Pyrotechnik auf der Bühne angemeldet werden beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeaufsichtsamt. Ihr müßt mindestens zwei Wochen vor der Aufführung eine Genehmigung beantragen, das ist das wichtigste, sonst kann es richtig teuer werden. Nicht nach SprengG sondern nach Versamml.St.VO § 35 ist das glaube ich, kann amn aber nachlesen. Text: Feuer und pyrotechnische Gegenstände sind auf der Bühne verboten. Deswegen die Ausnahmegenehmigung.
Hoffe habe Dir ein wenig weitergeholfen, sonst frage ruhig. Greetz L.M.K.



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