Abgeschickt von Lampenmeister Karl am 26 April, 2007 um 23:16:04
Antwort auf: Bühnen von katrin am 17 April, 2007 um 10:17:39:
Also, soviel ich weiß ist das jetzt mehr von der Anzahl der Personen abhängig die in die Veranstaltungsstätte passen. Hier gilt 1 Person benötigt 0,5 m². Hat die Halle in der die Bühne aufgebaut wird eine Größe von mehr als 50 m² (nach Deinen Bühnenmaßen wird sie ja wahrscheinlich wesentlich größer sein) fällt die Veranstaltung unter die Versamml-StättenVO und noch mindestens einigen BGV Vorschriften (C1 etc.) und es muß ja eh mindestens ein ausgelerneter VA-Techniker vor Ort sein, ab einer bestimmten Größe auch ein VA-Meister. Und diese Personen stehen dann für die Bühnenaufbauten als verantwortlich da sie ja Statik und die Vorschriften (Geländer ab 80 cm usw.) gelernt haben. Also bei Deinen angegebenen Bühnenmaßen wird es eh eine VA-Meister pflichtige VA und der wird sich dann um die Bühnen kümmern. Hoffe das hilft Dir jetzt ein bißchen weiter. Ab welcher Größe was jeztzt genau Pflicht wird weiß ich nicht genau, kannst aber in der Versammlungsstätten Verordnung nachlesen. Greetz, Lampenmeister Karl